Diese Beratungseinsätze dienen dazu, Ihnen und Ihrer Pflegeperson pflegefachliche Unterstützung zu geben und eventuelle Pflegefehler zu vermeiden.
Wenn sich ein pflegebedürftiger Mensch dazu entschieden hat, sich durch Angehörige oder Freunde in der eigenen häuslichen Umgebung pflegen zu lassen, dann kann er dafür von seiner Pflegekasse Pflegegeld erhalten, insofern ein Pflegegrad vorliegt.
Damit Sie und Ihre Pflegeperson in solchen Situationen nicht allein gelassen sind, muss in gesetzlich festgelegten Intervallen ein Beratungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst wie dem Pflegedienst Kremer erfolgen. Diese Beratungseinsätze dienen dazu, Ihnen und Ihrer Pflegeperson pflegefachliche Unterstützung zu geben und eventuelle Pflegefehler zu vermeiden. Es werden z.B. Fragen zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, zu Hebe- und Lagerungstechniken, zur Wohnraumanpassung, sowie auch Fragen zu Höherstufungs-Anträgen erörtert. Des Weiteren werden Sie darüber aufgeklärt, welche Ansprüche Sie im Rahmen der Pflegeversicherung und Ihres Pflegegrades haben.
Wer trägt die Kosten?
Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen, zu tragen. Im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen. Die Kosten werden vom Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.
Für Sie entstehen keine Kosten!
Häufigkeit der Beratungsbesuche
Gerne führen wir die Beratungseinsätze in Ihrem häuslichen Umfeld durch.